Kostenträger
Wenn Sie auf der Suche nach einem möglichen Kostenträger für Ihren Führerschein, den Neuwagenkauf oder einen Umbau sind, erfahren Sie in dieser Tabelle, welche Stelle für Sie die passende sein könnte.
| Sie sind: | Zuständig für Sie ist: |
| Auszubildende/r Arbeitnehmer/in und seit weniger als 15 Jahren im Berufsleben Arbeitslose/r mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz |
Agentur für Arbeit / Integrationsämter |
| Arbeitnehmer und bereits mehr als 15 Jahre im Berufsleben | Deutsche Rentenversicherung Bund |
| Opfer eines Arbeits- oder Wegeunfalls | Berufsgenossenschaften |
| Soldaten oder Kriegsversehrte | Hauptfürsorgestelle/Versorgungsamt |
| Schüler / Studenten / Lehrer Rentner ohne Beschäftigung |
Hauptfürsorgestelle |
Um bei Ihrer zuständigen Kostenstelle finanzielle Unterstützung zu beantragen, formulieren Sie zunächst ein formloses Anschreiben. In diesem Brief erklären Sie, aus welchen Gründen Sie ein Fahrzeug mit behindertengerechten Ein- oder Umbauten benötigen. Als stärkste Argumente gelten der Weg zur Arbeit und die Tatsache, dass Sie ohne ein Auto nicht in angemessenem Rahmen aktiv am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. Falls Sie Hilfe beim Verfassen des Briefes benötigen, beraten wir Sie gerne in unseren Autonomy Centern.
Neben der richtigen Begründung sollten Sie explizit angeben, für welche Art der finanziellen Unterstützung Sie sich interessieren. Damit die Kostenstelle einen genauen Eindruck von Ihrem Fall bekommt, sollten Sie alle wichtigen Dokumente (Sozialversicherungsverlauf, ärztliche Unterlagen, Gutachten etc.) als Kopie beilegen.
Sollte der Leistungsträger, der Ihren Antrag erhalten hat, nicht für Sie zuständig sein, wird Ihr Antrag durch die Behörde an die richtige Stelle weitergeleitet. Darüber werden Sie natürlich schriftlich informiert. Fehlen noch wichtige Unterlagen, wird Ihnen das ebenfalls innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt.
Hat Ihr Antrag die richtige Stelle erreicht, werden Sie spätestens drei Wochen später darüber informiert, ob Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben oder nicht.
Sollte Ihr Antrag abgewiesen werden, empfehlen wir Ihnen, sofort Widerspruch einzulegen. Begründen Sie in einem weiteren Schreiben noch einmal genau, warum Sie auf die beantragte Hilfe angewiesen sind. Weitere Gutachten können Ihnen zusätzlich helfen, doch noch einen positiven Bescheid zu erhalten.
Sofern Sie von einer Absage betroffen sind, können Sie sich gerne jederzeit mit Ihrem Autonomy Center in Verbindung setzen. Wir helfen Ihnen dabei, einen fundierten Widerspruch einzulegen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einem alternativen privaten Kostenträger.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie Hilfe bei Ihrem Antrag benötigen, besuchen Sie uns am besten in unseren Autonomy Center. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


