Steuer & Versicherung
Kraftfahrzeugsteuer
Wussten Sie schon, dass Sie von der Kfz-Steuer zu 50% oder sogar vollständig befreit werden können? Entscheidend dafür ist das eingetragene Merkzeichen in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis.
Für eine vollständige Befreiung müssen die Merkzeichen "H" (hilflos), "Bl" (blind) oder "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) aufgeführt sein. Darüber hinaus dürfen Sie den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei nutzen.
Wenn Sie in Ihrer körperlichen Leistung erheblich beeinträchtigt oder gehörlos sind (Merkzeichen "G" oder "Gl"), dann kann Ihr Kfz-Steuersatz um 50% reduziert werden. Allerdings müssen Sie sich in diesem Fall zwischen dem reduzierten Kfz-Steuersatz und der kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs entscheiden.
Einer Kfz-Steuerbefreiung oder -ermäßigung für Ihr Fahrzeug kann dann stattgegeben werden, wenn Sie Ihr Auto ausschließlich selbst fahren oder sich als Beifahrer chauffieren lassen, und Ihr Chauffeur darf Ihr Fahrzeug nur dann ohne Sie fahren, wenn er in Ihrem Auftrag unterwegs ist, z.B. notwendige Einkäufe für Sie erledigt.
Einkommenssteuer
Nicht nur bei der Kfz-Steuer, sondern auch bei der Einkommenssteuer können Sie sparen. Es ist nämlich möglich, private Fahrten von bis zu 3.000 Kilometern als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen (§3 Einkommenssteuergesetz), wenn Sie einen Grad der Behinderung von zu mindestens 70 haben. So können Sie z.B. Arztbesuche steuerlich absetzen. Sind Sie mehr als 3.000 Kilometer unterwegs, müssen Sie die Fahrten nachweisen, z.B. mit einem Fahrtenbuch.
Sind Sie außergewöhnlich gehbehindert oder blind und können sich nur per Auto fortbewegen, ist es sogar möglich, alle Kosten, die mit Ihrem Auto zusammenhängen, als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Dabei werden Ihnen bis zu 15.000 Kilometer im Jahr zugestanden, welche Sie z.B. mit einem Fahrtenbuch nachweisen müssen.
Versicherung
Bedenken Sie, dass Ihr Auto durch die Umrüstung zu einem behindertengerechten Fahrzeug nun mehr wert ist. Diesen Mehrwert müssen Sie Ihrer Versicherung mitteilen, damit er bei der Berechnung Ihres Beitragsatzes berücksichtigt werden kann.
Einige Versicherungen versichern Fahrzeugumrüstungen bis zu einer gewissen Summe ohne Mehrkosten mit. In anderen Fällen jedoch kann die Versicherungssumme durch die Umrüstung erheblich ansteigen. Unser Tipp: Lassen Sie sich von mehreren Instituten Angebote zur Versicherung Ihres Autos machen und vergleichen Sie.
Wenn allerdings die Umrüstung Ihres Fahrzeugs von einem gesetzlichen Leistungsträger finanziert wurde, müssen Sie den Mehrwert, der entstanden ist, nicht mitversichern. Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrer Versicherung. Denn der Leistungsträger ist auch dazu verpflichtet, die Kosten für eventuelle Reparaturen an der behinderungsbedingten Sonderausstattung zu tragen.
Bitte beachten Sie, dass sich unsere Angaben auf den zum Zeitpunkt der Texterstellung gültigen Gesetzen basieren. Da die Gesetzeslage häufigen Überarbeitungen unterliegt, können wir Ihnen leider keine Gewährleistung für die Aktualität der hier gemachten Angaben geben.
Benötigen Sie noch zusätzliche Hilfe und Informationen? Dann besuchen Sie uns gerne in einem unserer Autonomy Center. Dort helfen wir Ihnen kompetent weiter.


